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Thursday, 08. October 2020 13:55 Uhr Alter: 4 yrs
Kategorie: Aktuelle Meldungen, Aktuelle Meldungen ZTI, Aktuelle Meldungen Arnsberg, Aktuelle Meldungen ZTI OWL

Gute Nachricht fĂŒr gesetzlich Versicherte:

Deutliche Festzuschuss-Erhöhung seit 01.10.2020!


Grafik (zum VergrĂ¶ĂŸern klicken): Initiative proDente e.V.

Patienten, die eine zahnmedizinische Versorgung mit Zahnersatz benötigen, erhalten ab dem 1. Oktober 2020 merklich höhere FestzuschĂŒsse von den gesetzlichen Krankenkassen. ZukĂŒnftig wird der Festzuschuss von 50 Prozent auf 60 Prozent der Kosten einer medizinisch ausreichenden Regelversorgung erhöht und die Selbstbeteiligung der Patienten damit deutlich reduziert. Mit gefĂŒhrtem Bonusheft erhöhen sich die FestzuschĂŒsse sogar auf 70 und 75 Prozent. Damit werden ab dem kommenden Monat die Patienten finanziell spĂŒrbar entlastet und eine notwendige zahnmedizinische Versorgung mit Zahnersatz erleichtert.

Die Initiative proDente e.V. erlÀutert dazu in einer Pressemitteilung:

  • Bei fehlenden oder erkrankten ZĂ€hnen: gesetzliche Krankenkassen zahlen Festzuschuss fĂŒr Zahnersatz
  • Ab 1.10.2020 erhöht sich dieser Festzuschuss von bisher 50% auf 60%
  • LĂŒckenloses Bonusheft: Zuschuss steigt auf 70% bzw. 75%
  • Dieses Jahr schon beim Zahnarzt gewesen? Es lohnt auch finanziell.

„Zahnersatz wie beispielsweise Kronen, BrĂŒcken oder Prothesen wird fĂŒr gesetzlich Krankenversicherte gĂŒnstiger“, so Dirk Kropp, GeschĂ€ftsfĂŒhrer der Initiative proDente. Der Grund: Ab dem 1. Oktober 2020 steigt der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkassen fĂŒr Zahnersatz. Versicherte haben dann Anspruch auf eine Erstattung der Kosten in Höhe von 60 Prozent der Regelversorgung. Bisher waren es 50 Prozent. Gleichzeitig erhöht sich auch der zusĂ€tzliche Bonus bei einem lĂŒckenlos gefĂŒhrten Bonusheft.

Was kostet Zahnersatz? Diese Frage stellen sich viele Patienten, wenn eine Versorgung mit Zahnersatz notwendig wird. Gesetzlich Versicherte bekommen von ihrer Krankenkasse einen Zuschuss zum Zahnersatz, den sogenannten befundorientierten Festzuschuss. Das bedeutet, dass die gesetzlichen Krankenkassen fĂŒr jeden festgestellten zahnĂ€rztlichen Befund einen festgesetzten Betrag ĂŒbernehmen. Zu diesem Zweck hat ein Fachgremium der Krankenkassen und der ZahnĂ€rzte ĂŒber 40 Befunde fĂŒr zerstörte oder fehlende ZĂ€hne in einer Tabelle gelistet.

Ab dem 1.10.2020 deckt der Zuschuss gemĂ€ĂŸ dem aktuellen Terminservice- und Versorgungsgesetz 60 Prozent der Kosten einer medizinisch ausreichenden Regelversorgung ab. Bisher waren es 50 Prozent. „Wichtig zu wissen ist, dass die Krankenkassen den gesetzlich festgelegten Betrag auch dann zahlen, wenn sich Versicherte fĂŒr eine höherwertige Versorgung wie beispielsweise eine Vollkeramikkrone entscheiden“, erlĂ€utert Kropp. „Der Eigenanteil des Versicherten fĂ€llt dann jedoch auch höher aus.“

LĂŒckenloses Bonusheft erhöht Zuschuss zusĂ€tzlich

Nehmen gesetzlich Versicherte regelmĂ€ĂŸig einmal im Jahr Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt wahr und lassen dies in ihrem Bonusheft eintragen, steigt der Zuschuss der Krankenkassen bei Zahnersatz weiter. Sind im Bonusheft jĂ€hrliche Besuche ĂŒber fĂŒnf Jahre vermerkt, betrĂ€gt ab 1.10.2020 der Festzuschuss 70 Prozent einer medizinisch ausreichenden Versorgung. Haben Versicherte ĂŒber zehn Jahre jedes Jahr eine Zahnarztpraxis besucht, setzt die Krankenkasse ihren Zuschuss ab 1.10.2020 in Höhe von 75 Prozent an. Zuvor waren es 60 bzw. 65 Prozent.

proDente-Tipp: Dieses Jahr schon beim Zahnarzt gewesen? Ansonsten schnell einen Termin vor Jahresende vereinbaren! Es lohnt sich nicht nur fĂŒr gesunde ZĂ€hne und Mund – sondern auch fĂŒr den Geldbeutel.


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