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Monday, 19. April 2010 08:00 Uhr Alter: 14 yrs
Kategorie: Aktuelle Meldungen ZTI, Aktuelle Meldungen Arnsberg, Aktuelle Meldungen ZTI OWL
Von: Landesinnungsverband des Zahntechniker-Handwerks NRW

CAD-/CAM-Technologien: Ausbildungskonsens NRW fixiert


Düsseldorf/Münster – Als Zeitrechnung beim technischen Fortschritt im Zahntechniker-Handwerk trifft wohl das Hundejahr die Wahrheit besser als das Menschenjahr. Erstmals überregional trafen sich jetzt die für die betriebliche und schulische Ausbildung in Nordrhein-Westfalen zuständigen Vertreter der Innungen und Berufskollegs in NRW zu einem übergreifenden Informationsaustausch und zur Koordination von Zukunftsmaßnahmen. Die Zusammenarbeit wird forciert, um den weiteren Wandel des Berufsbildes aktiv zu begleiten. Die Beratungsergebnisse wurden als Ausbildungskonsens des nordrhein-westfälischen Zahntechniker-Handwerks wie folgt fixiert:

Das Berufsbild des Zahntechnikers wandelt sich. CAD- und CAM-Technologien bestimmen zunehmend den Alltag der zahntechnischen Meisterbetriebe mit. Sowohl Computer Aided Design als auch Computer Aided Manufacturing gehören zum Kernbereich des Zahntechniker-Handwerks.

Bei der computergestützten Herstellung zahntechnischer Gerüste und Käppchen gibt es keine Standardisierung der Produktion. Alles ist und bleibt „Sonderanfertigung“ im Sinne des MPG. Es steht die handwerkliche Fertigkeit des Bearbeiters, nicht die sachgerechte Bedienung einer Maschine im Vordergrund.

Das entscheidende Kriterium dafür, dass die computergestützte Herstellung zahntechnischer Gerüste und Käppchen nicht industriell erfolgt oder erfolgen kann, liegt in dem Umstand, dass der zur Vermeidung von Gefahren für die körperliche Unversehrtheit und Gesundheit des Patienten erforderliche Produktstandard der Unikate nicht ohne Anwendung der umfassenden Kenntnisse und Erfahrungen des Zahntechnikermeisters erreicht werden kann.

Diese Kenntnisse und Fertigkeiten können nicht durch eine verhältnismäßig kurze Unterweisung vermittelt werden.

Es bedarf vielmehr einer Anlage der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten sowohl im theoretischen als auch im praktischen Bereich bereits in der Berufsausbildung zur Zahntechnikerin/zum Zahntechniker. Die Vertreter der Berufskollegs und der Zahntechniker-Innungen in NRW stellen hierzu fest, dass sowohl der Ausbildungsrahmenplan als auch die Lehrpläne die notwendige Flexibilität in Bezug auf die CAD-/CAM-Technologien bieten.

Die vorhandenen Gestaltungsspielräume werden schon heute von allen Schulstandorten in NRW genutzt, um notwendige Kompetenzen zu vermitteln. Anforderungen und Umsetzung unterliegen auch einer permanenten Überplanung bei regelmäßigem Austausch des Lehrerkollegiums auch im Rahmen der Pädagogischen Arbeitsgemeinschaft, die sich seit geraumer Zeit auch mit diesem Thema beschäftigt.

Vorhandene Ressourcen sind wo möglich und sinnvoll kooperativ zu nutzen. Der Aspekt der System- und Technologieoffenheit sollte angesichts der Dynamik nicht vernachlässigt werden. Es bedarf einer permanenten Fortbildungsbereitschaft aller Beteiligten.

Die Innungen rufen die Betriebe auf, sich den Herausforderungen des technologischen Wandels auch in der betrieblichen Ausbildung weiterhin aktiv und innovativ zu stellen. Die anwesenden Vertreter halten es überdies für zwingend erforderlich, relevante Ausbildungsinhalte im Bereich der CAD-/CAM-Technologien auch bei der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung zu berücksichtigen.

Bei Fragen der Betriebe stellen sich die anwesenden Vertreter gern als über die Innungsgeschäftsstellen zu erreichende Ansprechpartner zur Verfügung.

Die Vertreter der Innungen und Berufskollegs vereinbaren einen weiterhin engen Informationsaustausch, der auch andere Bereiche der Berufsbildänderungen einbezieht.


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