Befund und Regelversorgung

Bild: proDente

Seit dem 01.01.2005 gilt nach einer entsprechenden gesetzgeberischen Reform im Bereich der Zahnersatzversorgung das System befundorientierter FestzuschĂŒsse. Die SpitzenverbĂ€nde der Krankenkassen und der ZahnĂ€rzte haben einen bundesweit einheitlich geltenden Katalog von Befunden erarbeitet und verabschiedet.

Hierzu mussten Millionen von bei der Gesamtplanung theoretisch denkbaren Befunden an ein zahlenmĂ€ĂŸig ĂŒbersichtliches Raster angepasst werden.

Die Befunde wurden in weniger als 10 Befundgruppen eingeteilt. Jedem der insgesamt etwa 50 in diesen Gruppen enthaltenen Befunde wurde wiederum eine feste Regelversorgung, also eine (nur) im Durchschnitt zum Befund passende Standardversorgung zugeordnet.

In einem letzten Schritt wurde eine durchschnittliche KostenabschĂ€tzung dieser Regelversorgungen getroffen. Auf Basis dieser "Durchschnittskosten fĂŒr die Durchschnittsversorgung" wurde dann jeder Regelversorgung ein fester Zuschussbetrag zugeordnet.

Vorteil

Als Patient erhalten Sie seit dem 01.01.2005 im Gegensatz zu frĂŒher immer einen Zuschuss, unabhĂ€ngig davon, fĂŒr welche Therapieform Sie sich entscheiden.

Damit steht Ihnen der Weg zur gesamten Palette moderner Zahntechnik aus dem Meisterlabor offen, ohne dass Sie noch wie 2004 teilweise ohne ZuschĂŒsse auskommen mĂŒssen. Ein Beispiel hierfĂŒr ist die Versorgung mit Implantaten und darauf aufgebauten Suprakonstruktionen.

Nachteil

Der standardisierte Regelversorgungskatalog kann natĂŒrlich aufgrund der Vielfalt der tatsĂ€chlichen medizinischen Gegebenheiten und auch aufgrund der Vielfalt der zahntechnischen Versorgungsmöglichkeiten nicht fĂŒr jeden Fall die optimale Versorgung berĂŒcksichtigen.

Diesem Umstand trĂ€gt auch das dreizeilige Zahnschema auf Ihrem Heil- und Kostenplan Rechnung: Neben der Zeile fĂŒr die fest definierte und die Zuschusshöhe determinierende Regelversorgung kann und wird hier deshalb hĂ€ufig in der Zeile "Therapieplanung" die tatsĂ€chlich angezeigte und in Absprache mit Ihnen vom Zahnarzt geplante, von der Regelversorgung abweichende tatsĂ€chliche Versorgung eingetragen.

Konsequenz:

Der Festzuschuss deckt heute in vielen FÀllen nicht mehr den Satz von 60% (ggf. zzgl. Bonus) der tatsÀchlichen Kosten ab. Dieser Umstand und der damit vermeintlich "teurer" gewordene Zahnersatz hat somit systemische Ursachen, die nicht im Einflussbereich der zahntechnischen Labore liegen.

Aktuelles:

21.01.23 13:39

Aktuelle Nachrichten und Mitgliederinformationen auf zahnmeister.de

Wir bitten um Beachtung: Unsere News fĂŒr die Öffentlichkeit und die Mitgliedsbetriebe der Innungen...


Kat: Aktuelle Meldungen ZTI OWL, Aktuelle Meldungen, Aktuelle Meldungen ZTI, Aktuelle Meldungen Arnsberg
17.01.23 12:09

Zahnzusatzversicherungen nehmen stark zu

Schutz vor hohem Eigenanteil


Kat: Aktuelle Meldungen, Aktuelle Meldungen ZTI, Aktuelle Meldungen Arnsberg, Aktuelle Meldungen ZTI OWL