Arbeitnehmer- und Patientenschutz

Arbeitnehmerschutz ist auch Patientenschutz

Die hiesigen zahntechnischen Meisterbetriebe unterliegen dem deutschen Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzgesetz. In der Folge werden, von der zuständigen Berufsgenossenschaft gewissenhaft überwacht, eine Vielzahl an Verordnungen und technischen Regeln sorgfältig in den Betrieben umgesetzt.

Was den Arbeitnehmer schützt, schützt umgekehrt auch den Patienten.

Zum Beispiel: Hygiene!

Hygieneschleuse und wirksame Desinfektionsmaßnahmen im deutschen zahntechnischen Labor sind Standard! Infektionsrisiken werden in alle Richtungen minimiert.

Der Einsatz von die Gesundheit der Arbeitnehmer fördernden Werkstoffen und Materialien kommt natürlich auch den Patienten zu Gute.

Die Innungsbetriebe gehen hier, bei der Umsetzung unterstützt von den Zahntechniker-Innungen, mit gutem Beispiel voran!

Zu Ihrer Sicherheit!

Aktuelles:

21.01.23 13:39

Aktuelle Nachrichten und Mitgliederinformationen auf zahnmeister.de

Wir bitten um Beachtung: Unsere News für die Öffentlichkeit und die Mitgliedsbetriebe der Innungen...


Kat: Aktuelle Meldungen ZTI OWL, Aktuelle Meldungen, Aktuelle Meldungen ZTI, Aktuelle Meldungen Arnsberg
17.01.23 12:09

Zahnzusatzversicherungen nehmen stark zu

Schutz vor hohem Eigenanteil


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